Die im Februar 2020 gegen den Beschuldigten eröffnete Strafuntersuchung wegen Raubes wurde zwischenzeitlich eingestellt (pag. 1487; pag. 1531 ff.). Im Dezember 2019 und Januar 2020 beschimpfte der Beschuldigte mehrfach einen Polizisten. Hierfür wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern Mittelland vom 10. März 2020 zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen und einer Verbindungsbusse von CHF 300.00 verurteilt (pag. 1487). Diese Vorfälle deuten auf eine eher geringe Frustrationstoleranz in (vermeintlichen) Konfliktsituationen hin.