1448). Seit Dezember 2020 wohnt der Beschuldigte in einem Studio in der Stadt Bern (pag. 1448). Er ist arbeitslos und wird von der Sozialhilfe unterstützt (pag. 1480). An der oberinstanzlichen Verhandlung gab der Beschuldigte an, er habe seit der erstinstanzlichen Hauptverhandlung keine Anstellung gehabt, zumindest nichts Längerfristiges (pag. 1553 Z. 15). Der Beschuldigte konsumiert eigenen Angaben zufolge täglich bis zu fünf Joints (pag. 1439; pag. 1456). Im Juli 2020 wurde bei ihm Morbus Basedow diagnostiziert und die damit einhergehende Schilddrüsenüberfunktion wird medikamentös behandelt (pag. 1410 f.; pag. 1448).