Staatsanwältin C.________ stellte und begründete namens der Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (pag. 1566 f.): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 15. Januar 2020 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Einstellung des Verfahrens wegen einfacher Körperverletzung, angeblich begangen am 27. August 2017 in Bern zum Nachteil von D.__