Ausgehend vom Strafregisterauszug vom 3. März 2021 (pag. 1487) wurden bei der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland einerseits die Akten BM 20 7281 betreffend den 3 Strafbefehl vom 10. März 2020 wegen mehrfacher Beschimpfung und andererseits die Einstellungsverfügung BM 20 9507 vom 31. März 2020 betreffend die im Strafregister noch ersichtliche Untersuchung wegen Raubes ediert. Die Einstellung ist rechtskräftig (pag. 1493 f.; pag. 1505 f.; pag. 1531 ff.). Zudem wurde der Beschuldigte an der oberinstanzlichen Verhandlung ergänzend einvernommen (pag. 1551 ff.).