2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, vertreten durch Fürsprecher B.________, mit Schreiben vom 24. Januar 2020 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 1253). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 30. April 2020 (pag. 1326 f.) erklärte der Beschuldigte mit Eingabe vom 22. Mai 2020 form- und fristgerecht die Berufung, beschränkt auf die Frage des Aufschubs des Strafvollzugs zugunsten der angeordneten ambulanten therapeutischen Massnahme (pag.