1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 15. Januar 2020 stellte das Regionalgericht Bern-Mittelland (Kollegialgericht, nachfolgend: Vorinstanz) das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen einfacher Körperverletzung ein, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1‘432.95, an den Kanton Bern (pag. 1245, Bst. B. Ziff. I. erstinstanzliches Urteil). Ferner sprach die Vorinstanz den Beschuldigten von der Anschuldigung des Angriffs frei, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten (pag. 1245, Bst. B. Ziff. II. erstinstanzliches Urteil).