A.________ wird schuldig erklärt: der fahrlässigen Tötung, begangen am 21. November 2018 in D.________, E.________(Strasse) und in Anwendung der Art. 12 Abs. 3, 34, 42 Abs. 1, 44 Abs. 1, 47, 117 StGB; Art. 31 Abs. 1 SVG; Art. 426 Abs. 1, 428 Abs. 1 und 3 StPO verurteilt: 1. Zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 60.00, ausmachend total CHF 3'600.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren und Auslagen, insgesamt bestimmt auf CHF 10'635.50.