17. Täterkomponenten Wie bereits die Vorinstanz festgestellt hat, ist der Beschuldigte im Schweizerischen Strafregister nicht verzeichnet. Dies wirkt sich allerdings neutral aus. Sein Verhalten im Strassenverkehr war überwiegend tadellos, obwohl er aufgrund seines Berufs verhältnismässig viel unterwegs ist (ausgenommen hiervon ist der Vorfall betreffend die ungenügend gesicherte Ladung). Auch die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten sind als neutral zu werten. Er ist weiterhin als Chauffeur tätig, verheiratet und Vater von drei Kindern.