15. Allgemeine Ausführungen und Strafrahmen Für die allgemeinen Ausführungen zur Strafzumessung kann auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 23 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 225 f.). 24 Der Strafrahmen von Art. 117 StGB reicht von drei Tagessätzen Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.