__ auf dem Fahrrad gesehen und hätte sein Fahrzeug zur Not bis zum Stillstand abbremsen können bzw. müssen. Dieses Mass an Sorgfalt und Aufmerksamkeit muss (und darf) dem Beschuldigten ohne Weiteres zugemutet werden. Soweit der Beschuldigte geltend macht, es habe während der Anfahrt auf der N.________ mehrfach sichttote Winkel gegeben (pag. 191; pag. 274), ist zunächst darauf zu verweisen, dass die Problematik der sichttoten Winkel in der entscheidenden Phase (Befahren des Trottoirs) nicht relevant war.