21 Unterführung und zurück in Richtung M.________) richten konnte respektive hätte richten können. Das Befahren des Trottoirs stellt nämlich eine neue potentielle Gefährdung im Rahmen des dynamischen Abbiegemanövers dar. Den Beschuldigten traf die Pflicht, der geschaffenen Gefährdung mit entsprechender Vorsicht und höchster Aufmerksamkeit zu begegnen. Bei einer sorgfältigen Kontrolle bzw. einem letzten Blick aus dem linken Seitenfenster hätte der Beschuldigte dann auch †I.________ auf dem Fahrrad gesehen und hätte sein Fahrzeug zur Not bis zum Stillstand abbremsen können bzw. müssen.