Das Fahrverhalten wird (nebst den Verkehrsregeln) insbesondere durch das konkrete Fahrgeschehen im Umfeld diktiert, in dem sich der Verkehrsteilnehmer gerade befindet (ROTH, Basler Kommentar SVG, Art. 31 N 44). Weiter muss etwa beim rechts Ausholen besondere Vorsicht angewendet werden und Trottoirs dürfen nur unter Berücksichtigung besonderer Vorsicht befahren werden, da dieser Weg grundsätzlich Fussgängern und Benützern von fahrzeugähnlichen Geräten vorbehalten ist. Vor dem Einleiten des Abbiegemanövers hat ein Verkehrsteilnehmer die Pflicht, auf den nachfolgenden Verkehr Rücksicht zu nehmen.