14.3 Missachtung einer Sorgfaltspflicht Elementar sind im vorliegenden Fall die sich aus Art. 31 Abs. 1 SVG ergebenden Sorgfaltspflichten. So muss ein Fahrzeugführer ständig so wachsam sein, dass er all die konkreten Umstände aufnehmen und so verarbeiten kann, dass er rechtzeitig und situationsadäquat zu reagieren vermag. Das Fahrverhalten wird (nebst den Verkehrsregeln) insbesondere durch das konkrete Fahrgeschehen im Umfeld diktiert, in dem sich der Verkehrsteilnehmer gerade befindet (ROTH, Basler Kommentar SVG, Art.