14.2 Kausalzusammenhang zwischen Handlung und Erfolg Das Beweisverfahren hat ergeben, dass der Beschuldigte beim Abbiegemanöver mit seinem Lastwagen die mit dem Fahrrad auf dem Trottoir fahrende †I.________ übersah, zu Fall brachte und überrollte, wodurch sie schwerste Kopfverletzungen erlitt, welche unmittelbar zu ihrem Tod führten. Hätte der Beschuldigte †I.________ auf dem Trottoir gesehen und das Abbiegemanöver nicht durchgeführt bzw. vor dem Befahren des Trottoirs gewartet, wäre es nicht zur Kollision gekommen. Damit ist die Handlung des Beschuldigten ohne Weiteres kausal für den Unfall und damit für den Tod von †I.________.