19 ein Einspuren aufgrund der Grösse des Fahrzeugs nicht möglich, muss beim rechts ausholen besondere Vorsicht angewendet werden (Art. 13 Abs. 5 VRV). Das Erfordernis des zügigen Manövers ist zu relativieren, da dennoch auf andere Verkehrsteilnehmer Acht gegeben werden muss, z.B. wenn beim Abbiegen ein Trottoir befahren werden muss. Das Trottoir ist nach Art. 43 Abs. 2 SVG den Fussgängern vorbehalten und darf nur ausnahmsweise von Fahrzeugen und Fahrradfahrern befahren werden.