Sorgfaltswidrig ist ein Verhalten dann, wenn der Täter zum Zeitpunkt der Tat aufgrund der Umstände sowie seiner Kenntnisse und Fähigkeiten die damit bewirkte Gefährdung der Rechtsgüter des Opfers hätte erkennen können und müssen und wenn er zugleich die Grenzen des erlaubten Risikos überschritten hat. Wo besondere Normen ein bestimmtes Verhalten gebieten, bestimmt sich das Mass der zu beachtenden Sorgfalt in erster Linie nach diesen Vorschriften (Urteil des Bundesgerichts 6B_164/2016 vom 14. März 2017 E. 2.1; BGE 135 IV 56 E. 2.1). Im Strassenverkehr sind dies die Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes (SVG; SR