_ wäre für den Beschuldigten in der entscheidenden Phase mit einem Kontrollblick durch das linke Seitenfenster sichtbar gewesen. Ob der effektiv vorhandene und bei ca. 20 cm arretierte Seitenvorhang die Sicht und Wahrnehmung des Beschuldigten allenfalls beeinflusst haben könnte, ist nicht erstellt. III. Rechtliche Würdigung