11.4 Beweisergebnis Die Kammer erachtet nach dem Gesagten folgenden Sachverhalt als erstellt: Der Beschuldigte befuhr am 21. November 2018 mit dem Lastwagen .________ mit Anhänger von M.________ herkommend die N.________ Richtung D.________ mit einer Geschwindigkeit von rund 50 km/h. Er fuhr dabei am Q.________ vorbei, aus welchem das spätere Unfallopfer, †I.________, ebenfalls auf die N.________ einbog und mit dem Fahrrad in zügiger Geschwindigkeit auf dem Trottoir in die gleiche Richtung wie der Beschuldigte fuhr. Der Beschuldigte war auf dem Weg zur O._____