Seine Aussagen zum Vorfall wurden im Laufe des Verfahrens teilweise zwar etwas detaillierter (vgl. insbesondere die Aussagen im Rahmen der staatsanwaltlichen Einvernahme), dies ist aber insofern nachvollziehbar, als die erste Einvernahme bei der Polizei bereits am nächsten Morgen nach dem tragischen Vorfall stattfand und der Schock wohl noch etwas tiefer sass. Es ist sodann auch naheliegend, dass er den Ablauf des Vorfalls weiter analysiert und mit seinem Verteidiger besprochen hat. Nach Ansicht der Kammer besteht kein Anlass, an den glaubhaften Aussagen des Beschuldigten zu zweifeln. Glaubhaft sind damit aber auch die ihn belastenden Aussagen.