Im Gegenteil: Der Beschuldigte schilderte den Ablauf des Unfalls im Wesentlichen konstant, klar und detailreich. Er versuchte nicht, das Vorgefallene zu beschönigen oder die Schuld direkt von sich zu weisen bzw. auf das Mädchen abzuwälzen. Er schilderte den Ablauf der Geschehnisse so, wie er sie dazumal erlebt hat. Seine Aussagen zum Vorfall wurden im Laufe des Verfahrens teilweise zwar etwas detaillierter (vgl. insbesondere die Aussagen im Rahmen der staatsanwaltlichen Einvernahme), dies ist aber insofern nachvollziehbar, als die erste Einvernahme bei der Polizei bereits am nächsten Morgen nach dem tragischen Vorfall stattfand und der Schock wohl noch etwas tiefer sass.