__ AG aber relativ schwierig und eng sei. Er habe sich konzentrieren müssen, dass er nichts touchiere und die Mittelinsel korrekt umfahre (pag. 270, Z. 37 ff.). Mit «Rundumblick» meine er alles aus seiner Sicht, also 180 Grad (pag. 271, Z. 1 ff.). Während des Abbiegemanövers habe er sich besonders auf das Trottoir und den Gegenverkehr sowie die rechte Seite geachtet (pag. 271, Z. 20 ff.). Von einem letzten Blick aus dem linken Seitenfenster kurz vor dem Befahren des Trottoirs war damit (wiederum) nicht die Rede. Ob er einen solchen Seitenblick tätigte, konnte der Beschuldigte nicht mehr sagen (pag. 271, Z. 16 f.).