15 Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung schilderte der Beschuldigte die damaligen Geschehnisse grundsätzlich übereinstimmend mit seinen bisherigen Aussagen. So gab er etwa zu Protokoll, wie er die beiden entgegenkommenden Fahrzeuge mittels Handzeichen noch durchgelassen habe, daraufhin links geblinkt, die Rundumkontrolle mit den Spiegeln gemacht und dann das Abbiegemanöver unter stetiger Kontrolle in die Spiegel und der Fahrbahn fortgesetzt habe (pag. 270, Z. 8 ff.).