188, Z. 22 ff.). Er wusste sodann auch nicht mehr, in welche Fahrtrichtung er vor dem Befahren des Trottoirs geschaut bzw. ob er auf den Pfosten der Einfahrt geschaut habe. Schliesslich erklärte der Beschuldigte auf die Frage, ob er aus heutiger Sicht etwas anders machen würde, möglicherweise noch einmal genau schauen; möglicherweise habe er sich zu stark auf das korrekte Umfahren der Insel konzentriert oder darauf, dass er in der Einfahrt richtig stehe (pag. 188, Z. 36 ff.).