Die zweiten Kontrollblicke bzw. der vom Beschuldigten geschilderte «Rundumblick» erfolgte, so präzisierte er dies sogleich selber, durch einen Blick in den rechten und den linken Spiegel. Wiederum war von keinem Blick aus dem linken Seitenfenster kurz vor dem Befahren des Trottoirs die Rede. Der Beschuldigte konnte denn auch auf konkrete Nachfrage hin nicht mehr sagen, ob er vor dem Befahren des Trottoirs noch einmal einen Blick aus dem Fenster nach links gemacht oder ob er sich darauf konzentriert habe, die Insel nicht zu touchieren (pag. 188, Z. 22 ff.).