Danach habe ich den Rundumblick gemacht. Zuerst habe ich in den rechten Spiegel danach in den linken Spiegel geschaut und dann war das Mädchen da. Ich war auf dem Trottoirrand und habe in den linken Rückspiegel geschaut und dann war das Mädchen da» (pag. 188, Z. 5 ff.). Auch im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sprach der Beschuldigte zwar von zweifach erfolgten Kontrollblicken. Dabei fällt aber auf, dass die ersten Kontrollblicke vor dem Manöver bzw. während des Einbiegens erfolgten. Die zweiten Kontrollblicke bzw. der vom Beschuldigten geschilderte «Rundumblick» erfolgte, so präzisierte er dies sogleich selber, durch einen Blick in den rechten und den linken Spiegel.