Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung beschrieb der Beschuldigte den Vorfall bzw. sein Abbiegemanöver u.a. wie folgt: «Ich habe nach rechts ausgeschwenkt damit ich links hineinfahren kann. Habe geschaut das rechts nichts vorbeikommt. Habe auf die Gegenfahrbahn geschaut, das Trottoir war auch frei. Habe die Innenspiegelkontrolle gemacht und geschaut das ich bei der Insel nichts touchiere. Ich habe das Abbiegemanöver fortgesetzt und geschaut das ich rechts nichts erwische und links auch geschaut danach habe ich die Einfahrt angeschaut. Danach habe ich den Rundumblick gemacht.