Welchen Einfluss das Vorbeugen auf die Sicht effektiv hat, bleibt allerdings unklar. So gab der Beschuldigte zunächst an, dass man sich nach vorne beugen müsse, wenn man in den Aussenspiegel schauen wolle, ansonsten sehe man nichts (pag. 133, Z. 227). Auf Nachfrage von Rechtsanwalt S.________ präzisiert er allerdings, dass man mit dem Vorbeugen einfach näher am Spiegel sei, die Sache aber genau gleich sehe, egal ob man hinten sitze oder nach vorne gebeugt sei (pag. 133, Z. 236 ff.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung beschrieb der Beschuldigte den Vorfall bzw. sein Abbiegemanöver u.a. wie folgt: «Ich habe nach rechts ausgeschwenkt damit ich links hineinfahren kann.