14 Auch diese Ausführungen lassen darauf schliessen, dass die entsprechenden Kontrollblicke im Rahmen des konkreten Linksabbiegens bzw. kurz zuvor erfolgten. Der Beschuldigte ergänzte daraufhin zwar, dass er auch während des Abbiegens die Kontrollblicke gemacht habe, wobei er aber auch nach vorne habe schauen müssen, damit er auf der linken Seite der Einfahrt bleibe (pag. 132, Z. 192 ff.). An welcher Stelle genau die zweiten Kontrollblicke während des Manövers erfolgt sein sollen (ob etwa kurz vor dem Befahren des Trottoirs), lässt er jedoch offen.