Auffällig ist sodann auch, dass der Beschuldigte wiederum betonte, seine Aufmerksamkeit sei insbesondere auf die korrekte Umfahrung der Mittelinsel gerichtet gewesen. In der Folge erwähnte er nunmehr auch explizit, dass er bei diesem Abbiegemanöver die Kontrollblicke mindestens zwei Mal gemacht habe (pag. 132, Z. 179 ff.). Auf Frage nach allfälligen Feststellungen antwortete er, dass die Gegenfahrbahn bis auf die erwähnten Fahrzeuge frei gewesen sei, seine Spur auch. Auch auf dem Fahrradweg, welcher auf der Seite der Gegenfahrbahn sei und auf dem Trottoir sei nichts gewesen. Er habe daraufhin das Abbiegemanöver gemacht (pag. 132, Z. 184 ff.).