Danach kommt der Blick aus dem Seitenfenster der Fahrerseite, dabei wird das Trottoir kontrolliert. Danach käme das Abbiegemanöver» (pag. 132, Z. 170 ff.). Bezüglich dieses erstmals erwähnten fahrerseitigen Blicks aus dem Seitenfenster ist jedoch zu erwähnen, dass der Beschuldigte selber angab, dass darauf das Abbiegemanöver folge. Er sprach damit von den getätigten Kontrollblicken vor dem Abbiegemanöver. Auffällig ist sodann auch, dass der Beschuldigte wiederum betonte, seine Aufmerksamkeit sei insbesondere auf die korrekte Umfahrung der Mittelinsel gerichtet gewesen.