__ AG sehr stark rechts habe ausholen müssen, um die dortige Verkehrsinsel zu umfahren. Er habe nach rechts und links geschaut, ob niemand um das Fahrzeug herum gewesen sei und ob auch der Verkehr nicht behindert werde. Er habe sich dann nochmals vergewissert, dass die benötigte Fahrspur frei sei. Während des Einbiegens habe er nochmals die normalen Kontrollblicke (Aussenspiegel rechts wie auch links, sowie Weitwinkelspiegel) gemacht (pag. 123, Z. 31 ff.). Einen Blick aus dem linken Seitenfenster, bevor er das vor ihm liegende Trottoir befuhr, erwähnte der Beschuldigte indes nicht.