12 Aussagen lassen sich denn auch viel eher mit den zahlreichen Fotografien in der Dokumentation des UTD in Einklang bringen. Von ausschlaggebender Bedeutung sind aber ohnehin die (gleichbleibenden) Aussagen von C.________, wonach er das herannahende Mädchen auf dem Fahrrad bereits vor der Kollision habe sehen können. Im Weiteren machte C.________ auch betreffend die Geschwindigkeit des Mädchens konstante Aussagen. So sprach er übereinstimmend von «zügiger» Geschwindigkeit bzw. «Schuss» respektive davon, dass das Mädchen nicht langsam gefahren sei (pag. 121; pag. 267, Z. 9 f.; pag. 268, Z. 13 ff.).