Die besagte Fotografie zeigt den Lastwagen des Beschuldigten, wie er sich mit der Fahrerkabine bereits über dem Rand des Trottoirs befindet bzw. kurz bevor er das Trottoir mit der ersten Lenkachse (fahrerseitig) befährt und anschliessend mit dem Mädchen kollidierte. Es ist allerdings nicht möglich, dass sich der Lastwagen bereits an dieser Stelle befunden hat. Es ist viel mehr davon auszugehen, dass der Beschuldigte das eigentliche Abbiegemanöver noch nicht begonnen hatte bzw. dieses zumindest noch nicht so weit fortgeschritten war, da der Lastwagen mit Anhänger dem beim «kein Vortritt» wartenden C._____