_ lassen darauf schliessen, dass das Fahrrad für ihn überraschend aufgetaucht ist bzw. er das eigentliche Zufahren des Mädchens nicht beobachten konnte. Zur Geschwindigkeit oder allfällig weiteren Besonderheiten der Zufahrt des Mädchens konnte R.________ demnach keine Angaben machen. Auch hinsichtlich des entscheidenden Abschnitts des Abbiegemanövers (Befahren des Trottoirs) konnte R.________ keine Beobachtungen schildern. Bei der massgebenden Frage, ob sich der Beschuldigte in der entschei-