Animation (pag. 74 f.): Auf der sich in den Akten befindlichen CD befinden sich zwei Videoanimationen, welche einerseits den Lastwagen des Beschuldigten und andererseits verschiedene Varianten des Mädchens auf dem Fahrrad zeigen (mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten: 30 km/h, 25 km/h und 20 km/h). Den besagten Animationen ist keine Erklärung beigelegt und die Vorinstanz hat sich zu diesem Beweismittel nicht geäussert. Es ergibt sich daraus nicht klar, ob der Beschuldigte bei seiner Anfahrt auf der N.________ das zeitversetzt fahrende Mädchen hätte sehen können.