sind verschiedene Aufnahmen des besagten Fahrrades und der Bekleidung des Mädchens zu sehen. Die Fotos auf pag. 65 zeigen die Sichtverhältnisse des Beschuldigten bei der Anfahrt bzw. Umfahrung der besagten Mittelinsel, pag. 64 zeigt den Blick in den Seitenspiegel bei Endposition des Lastwagens. Das Foto auf pag. 67 wiederum zeigt, welcher Bereich für den Beschuldigten mit einem Blick aus dem linken Seitenfenster – trotz Kurve – sichtbar gewesen wäre, als er mit einem Teil der Fahrerkabine bereits über dem Rand des Trottoirs war. Hier ist erkennbar, dass mit einem Blick aus dem linken Seitenfenster fast die ganze Strecke bis zur Kurve sichtbar ist.