So ist etwa auf dem Orthofoto/Kartenausschnitt auf pag. 37 klar eingezeichnet, wo der Beschuldigte (a) sein Abbiegemanöver startete, wo es genau zur Kollision gekommen ist und wo das Mädchen auf die N.________ gelangte (vgl. auch pag. 38 und 45, auf welchen das nur 125 m vom Unfallort entfernte Domizil des Mädchens [k] abgebildet ist). Deutlich erkennbar ist etwa auf pag. 39, dass die N.________ im Bereich der Einfahrt bzw. kurz vorher eine Kurve nach links macht. Am Ende dieser Kurve befindet sich die vom Beschuldigten umfahrene Mittelinsel (pag. 40 ff.). Die Fotos auf pag. 46 und 47 zeigen, was das Mädchen in seiner Anfahrt auf dem Trottoir sehen konnte;