B habe durch einen erneuten Blick in den linken Seitenspiegel bemerkt, dass sich G im Bereich des Anhängerzugs befunden habe und habe umgehend eine Vollbremsung bis zum Stillstand eingeleitet. Die Fahrradfahrerin befand sich laut Unfallaufnahmeprotokoll auf einer Freizeit/Einkaufsfahrt (pag. 11). Die Schilderungen