Der Kammer liegen zur Beurteilung des angeklagten Sachverhalts folgende objektive Beweismittel vor: Anzeigerapport vom 17. Januar 2019 (pag. 2 ff.): Dem Beschuldigten wird durch die Polizei eine fahrlässige Tötung, evtl. das Führen eines nicht vorschriftsgemäss ausgerüsteten Anhängerzuges durch Sichtfeldeinschränkung durch die Seitenscheibe (Vorhang links nach vorne gezogen) und ungenügende Aufmerksamkeit auf den übrigen Verkehr (Fahrrad auf Trottoir) beim Linksabbiegen als Lenker eines schweren Anhängerzuges, begangen am 21. November 2018 um ca. 13.45 Uhr in D.________, E.________(Strasse), vorgeworfen.