Er sei aber in einem grossen Lastwagen unterwegs gewesen. Aufgrund des Gewichts und der Länge habe er auf den Querverkehr schauen müssen und sei langsam gefahren. Nach Auffassung der Verteidigung sei er nicht verpflichtet gewesen, noch zu prüfen, ob sich auf dem Trottoir ein Fahrrad nähere. Schliesslich seien Fussgänger im Schritttempo unterwegs und auch ein anderes fahrbares Gerät von Kindern wäre nicht so schnell unterwegs gewesen. Es sei damit sehr wohl wesentlich, dass das Fahrrad zügig und verbotenerweise auf dem Trottoir gefahren sei, zumal alles andere für den Beschuldigten erkennbar gewesen wäre.