Dann hätten die normalen Kontrollblicke gefolgt. Der Beschuldigte habe auch auf den Zeugen C.________ achten müssen, zumal sich dieser verkehrsregelwidrig hätte verhalten können. Sodann habe er ein besonderes Augenmerk auf die Einfahrt der O.________, auf den Gegenverkehr, auf das Trottoir und die Umfahrung der Insel richten müssen. Der Beschuldigte habe die Kreuzung vorsichtig mit ca. 13 km/h befahren. Im Kollisionszeitpunkt seien dies noch etwa 8 km/h gewesen. Die Fahrradfahrerin habe sich, wie der Zeuge C.________ ausgesagt habe, hingegen rasch bewegt. Sie sei für ihre Grösse und ihr Alter wirklich sehr schnell unterwegs gewesen.