Da sich gemäss UTD nicht abschliessend klären lässt, ob der effektiv vorhandene Seitenvorhang die Sicht und Wahrnehmung von A.________ allenfalls verändert haben könnte, wird diese Frage hier offen gelassen. Dass der Vorhang den Rundumblick leicht einschränken kann, ist offensichtlich; dass dies hier entscheidend war, lässt sich mit dem vorliegenden Beweisergebnis aber nicht nachweisen.