Nachdem nun aber zusätzlich der bei der Ausfahrt T.________(Strasse) wartende Zeuge C.________ das sich von oben nähernde Mädchen auf dem Velo unter dem Lastwagen hindurch unmittelbar vor der Kollision sehen konnte, muss das auch für A.________ bei einem (weiteren) Blick durch das linke Seitenfenster vor dem eigentlichen Befahren des Trottoirs möglich gewesen sein. D.h. für das Gericht, dass †I.________ für A.________ in der entscheidenden Phase mit einem Kontrollblick durch das linke Seitenfenster sichtbar gewesen wäre. Einen solchen Blick hat er in keiner seinen Aussagen erwähnt. Ein solcher Seitenblick blieb offensichtlich aus.