Das Gericht geht gestützt auf seine Ortskenntnisse (Linkskurve am fraglichen Ort) sowie mit Blick auf die Fotos von pag. 65 davon aus, dass A.________ in der entscheidenden Phase, d.h. beim Beginn des eigentlichen Abbiegemanövers (nach seinen Worten), mithin vor dem Befahren der Gegenfahrbahn, das Trottoir links von ihm genügend weit nach hinten mit seinem Weitwinkelspiegel überblicken konnte, sogar noch in beinahe aufrechter Position. Nachdem nun aber zusätzlich der bei der Ausfahrt T.________(Strasse) wartende Zeuge C.__