7. Beweisergebnis der Vorinstanz Die Vorinstanz gelangte im Rahmen ihrer Beweiswürdigung zu folgendem Schluss (S. 16 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 218 f.): A.________ befuhr am 21.11.2018 mit dem Lastwagen .________ inkl. Anhänger von M.________ herkommend die N.________ Richtung D.________ mit einer Geschwindigkeit von rund 50 km/h. Die Strasse hat an der entscheidenden Stelle ein Gefälle von 5 %. Er fuhr dabei am Q.________ vorbei, aus welchem das spätere Unfallopfer, †I.________, ebenfalls auf die N.______