Abs. 1 und 4 VTS). Dies schränkte sein Sichtfeld insbesondere in die Richtung, von welcher I.________ herkam, ein. Ausserdem brachte der ortskundige Beschuldigte beim Überqueren des Trottoirs nicht die gebotene Aufmerksamkeit auf. Dies alles führte dazu, dass er während seines Abbiegemanövers die auf dem Trottoir fahrende Fahrradfahrerin nicht resp. nicht rechtzeitig wahrnahm.