3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Hauptverhandlung vom 15. Oktober 2020 wurde über den Beschuldigten von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug, datierend vom 1. Oktober 2020, eingeholt (pag. 259). Ferner wurden der Beschuldigte und der Zeuge C.________ in der oberinstanzlichen Hauptverhandlung ergänzend befragt (pag. 263 ff.). 4. Anträge der Verteidigung Die Verteidigung stellte im Rahmen der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 15. Oktober 2020 folgende Anträge (pag. 278; Hervorhebungen im Original): I.