2. Berufung Gegen das besagte Urteil meldete Fürsprecher B.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten form- und fristgerecht Berufung an (pag. 199). Die schriftliche Urteilsbegründung wurde am 28. April 2020 erstellt (pag. 203 ff.) und dem Beschuldigten mit Verfügung vom 29. April 2020 zugestellt (pag. 233). Mit Eingabe vom 20. Mai 2020 erklärte der Beschuldigte sodann form- und fristgerecht die Berufung (pag. 237 f.) und teilte mit, dass das Urteil der Vorinstanz vom 5. Februar 2020 vollumfänglich angefochten werde.