Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, a.v.d. Rechtsanwältin Dr. iur. G.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) Bern, 20. August 2021 Im Namen der 2. Strafkammer Die Präsidentin i.V.: