Betreffend Vermeidbarkeit der eingetretenen Rechtsgutsverletzung ist nicht einzusehen, inwiefern C.________ das vom Beschuldigten begangene Delikt mit seinem Verhalten begünstigt haben sollte. Der Beschuldigte war jederzeit zur Einsicht in das von ihm bewirkte Unrecht fähig und danach zu handeln – ob er sich in psychisch schlechter Verfassung befand oder nicht. Die subjektive Tatschwere wirkt somit aus neutral. 19.3 Gesamtverschulden Insgesamt ist von einem leichten Tatverschulden auszugehen und nach den Tatkomponenten resultiert eine Strafe von 240 Einheiten.